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Zwei Länder, eine Strategie

Steuer­beratung Internationales Steuerrecht
  • Hochspezialisiertes Feld – fundierte Beratung, die nicht jede Kanzlei leisten kann
  • Exorbitante Steuer­nachzahlungen vermeiden – in Deutschland und im Ausland
Jetzt Termin vereinbaren

Einleitung

Ihre Ansprüche

Haben Sie bei Ihrer internationalen Expansion die gleiche steuerliche Sicherheit und Kontrolle wie in Ihrem Heimatmarkt? Oder fühlt es sich an, als würden Sie in einem Labyrinth aus lokalen Vorschriften, DBAs und Verrechnungspreisregeln navigieren und dabei die Gesamtstrategie aus den Augen verlieren? Genau hier setzen wir an: Wir geben Ihnen die Kontrolle zurück, indem wir eine einzige, kohärente Strategie für Ihre grenz­überschreitenden Aktivitäten entwickeln.

Steuer­beratung Internationales Steuerrecht ist eines der anspruchsvollsten Felder der steuerlichen Praxis – es verknüpft nationales Recht mit ausländischen Steuersystemen, Doppelbesteuerungsabkommen, OECD-Richtlinien und einer Betriebsprüfungspraxis, die in den letzten Jahren erheblich an Schärfe gewonnen hat. Die Fehler, die hier gemacht werden, fallen selten sofort auf – aber wenn sie auffallen, sind die Konsequenzen erheblich: Nachzahlungen, Strafzuschläge, Doppelbesteuerung. Wir helfen Ihnen, diese Risiken von vornherein auszuschließen.

Dienstleistungen

Detaillierte Beschreibungen

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Verrechnungs­preis­dokumentation und -gestaltung

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Wenn eine deutsche Muttergesellschaft Waren oder Dienstleistungen an ihre ausländische Tochtergesellschaft liefert oder in Rechnung stellt, ist der dabei angesetzte Preis ein steuerlich relevanter Wert, den sowohl das deutsche Finanzamt als auch die ausländische Finanzbehörde prüfen und bewerten. Der Grundsatz: Konzernunternehmen müssen miteinander so abrechnen, als wären sie fremde Dritte – der sogenannte Fremd­vergleichs­grundsatz. Wird dieser nicht eingehalten oder nicht ausreichend dokumentiert, drohen Einkommenskorrekturen, Nachzahlungen und im schlimmsten Fall Doppelbesteuerung.Wir gestalten Ihre Verrechnungspreise von Anfang an fremdvergleichskonform und erstellen die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation so, dass sie einer Betriebsprüfung standhält.
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Wegzugs­besteuerung und Entstrickung

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Wer Wirtschaftsgüter, Betriebsstätten oder Anteile ins Ausland verlagert, verlässt nicht stillschweigend das deutsche Steuerrecht. Deutschland besteuert in solchen Fällen die bis dahin aufgelaufenen stillen Reserven – auch wenn kein Verkauf stattfindet. Wir analysieren im Vorfeld, welche steuerlichen Konsequenzen eine geplante Verlagerung ins Ausland hat, und entwickeln Gestaltungsoptionen, die die Belastung minimieren oder zeitlich strecken.
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Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften

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Die Beteiligung einer deutschen Gesellschaft an einer ausländischen Tochtergesellschaft ist steuerlich kein neutrales Konstrukt. Dividenden, Veräußerungsgewinne, Verluste, laufende Vergütungen zwischen den Gesellschaften – all das hat steuerliche Konsequenzen in Deutschland und möglicherweise auch im Ausland. Wir analysieren bestehende Beteiligungs­strukturen auf steuerliche Effizienz und beraten Sie bei der Neugestaltung oder Optimierung – immer mit Blick auf beide Seiten der Grenze.
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Grenz­überschreitende Transaktionen

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Wir begleiten grenz­überschreitende Transaktionen von Beginn an: von der Vertragsgestaltung über die Preisfindung bis zur laufenden Dokumentation und steuerlichen Deklaration. Das gilt für Lieferungen, Dienstleistungen, Lizenzgebühren, Darlehen und sonstige konzerninterne Leistungsbeziehungen. Unser Ziel ist eine steuerlich klare und verteidigbare Struktur, die weder in Deutschland noch im Ausland angreifbar ist.
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Prüfung und Anwendung von Doppel­besteuerungs­abkommen

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Deutschland hat mit einer Vielzahl von Ländern Doppel­besteuerungs­abkommen (DBA) geschlossen, die regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte zusteht. Die Auslegung von DBA-Regelungen, die Qualifikation von Einkünften und die Abstimmung mit dem jeweiligen nationalen Recht erfordern tiefes Fachwissen. Wir prüfen, welche DBA-Regelungen für Ihre konkrete Situation anwendbar sind, und setzen diese in Ihrer steuerlichen Planung und Deklaration konsequent um.
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3 Schritte

Unser Beratungsprozess

Erstgespräch & Risikoanalyse

Sie schildern uns Ihre internationale Unternehmensstruktur und die konkreten Fragestellungen – per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail. Wir identifizieren die steuerlichen Risikobereiche und geben Ihnen eine erste Einschätzung der wichtigsten Handlungsfelder.

Analyse & Gestaltungskonzept

Wir analysieren Ihre bestehenden Strukturen, Verträge und Transaktionen und entwickeln ein Konzept, das steuerliche Risiken minimiert und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähig ist. Komplexe Fragen klären wir in Abstimmung mit spezialisierten Fachleuten im jeweiligen Land.

Umsetzung & laufende Begleitung

Wir begleiten die Umsetzung, erstellen die erforderlichen Dokumentationen und stehen als dauerhafter Ansprechpartner zur Verfügung – auch für laufende Fragen im Tagesgeschäft und bei Betriebsprüfungen.

Wir stellen uns vor

Unsere Kanzlei

Die Societät SJD Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG ist seit 1962 als Steuerberatungskanzlei tätig – mit einem Beratungsansatz, der von Anfang an über die reine Deklaration hinausgeht. Internationales Steuerrecht ist ein Feld, das wir bewusst und gezielt aufgebaut haben: nicht als Randleistung, sondern als eigenständiges Beratungsfeld mit dem Anspruch, komplexe grenz­überschreitende Sachverhalte wirklich durchdrungen zu behandeln.

Für Sachverhalte, die das Recht eines konkreten ausländischen Staates erfordern, arbeiten wir mit spezialisierten Fachleuten vor Ort zusammen und koordinieren die Gesamtberatung.

Deshalb Societät SJD

Ihre Vorteile

Internationales Steuerrecht ist kein Thema, das man nebenbei beherrscht. Es verlangt die Verbindung von nationalem Steuerrecht, DBA-Recht, OECD-Richtlinien, wirtschaftlichem Verständnis und der Erfahrung, wie Betriebsprüfer in verschiedenen Ländern denken und argumentieren.

Der wirtschaftliche Schaden durch falsch gestaltete oder undokumentierte internationale Steuerstrukturen ist oft erheblich größer als die Kosten einer vorausschauenden Beratung. Wer frühzeitig klare Strukturen schafft, schützt sein Unternehmen vor Doppelbesteuerung, Strafzuschlägen und aufreibenden Auseinandersetzungen mit zwei Finanzbehörden gleichzeitig.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was sind Verrechnungspreise und warum sind sie steuerlich relevant?

Verrechnungspreise sind die Preise, zu denen Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe miteinander abrechnen. Da diese Preise bestimmen, wo Gewinne entstehen und versteuert werden, schauen Finanzbehörden in Deutschland und im Ausland genau hin. Werden die Preise nicht fremdvergleichskonform gesetzt und dokumentiert, drohen Einkommenskorrekturen und im schlimmsten Fall Doppelbesteuerung.

Was bedeutet Fremd­vergleichs­grundsatz in der Praxis?

Der Fremd­vergleichs­grundsatz besagt, dass konzerninterne Transaktionen so bepreist werden müssen, wie es fremde, voneinander unabhängige Unternehmen unter vergleichbaren Bedingungen getan hätten. In der Praxis bedeutet das: Es braucht eine nachvollziehbare Preisfindung, geeignete Vergleichswerte und eine schriftliche Dokumentation.

Was passiert, wenn Verrechnungspreise nicht dokumentiert sind?

Fehlt die Dokumentation oder ist sie unzureichend, kehrt sich im deutschen Steuerrecht die Beweislast um: Das Finanzamt kann den Verrechnungspreis schätzen – in aller Regel zum Nachteil des Unternehmens. Dazu kommen Strafzuschläge von bis zu zehn Prozent des Berichtigungsbetrags.

Was ist Wegzugs­besteuerung und wen betrifft sie?

Wegzugs­besteuerung betrifft Unternehmen, die Wirtschaftsgüter, Betriebsstätten oder Anteile ins Ausland verlagern. Deutschland besteuert dabei die bis zum Zeitpunkt der Verlagerung aufgelaufenen stillen Reserven – auch ohne tatsächlichen Verkauf. Rechtzeitige Planung kann die Belastung erheblich reduzieren.

Was ist ein Doppel­besteuerungs­abkommen (DBA) und was bringt es?

Ein DBA ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat – und damit verhindert, dass dieselben Einkünfte zweimal besteuert werden. Die Anwendung ist jedoch nicht automatisch – sie muss aktiv geprüft und in der Steuererklärung korrekt dargestellt werden.

Kann ich mit einer ausländischen Tochtergesellschaft Gewinne ins Ausland verlagern, um Steuern zu sparen?

Das ist ein Bereich, den Finanzbehörden intensiv prüfen. Gewinn­verlagerungen in Niedrigsteuerländer werden durch Hinzurechnungs­besteuerung, Verrechnungspreiskorrektur und andere Instrumente eingeschränkt. Wir beraten Sie, welche Gestaltungen steuerlich anerkannt und langfristig tragfähig sind.

Arbeiten Sie mit Steuerberatern im Ausland zusammen?

Ja. Für Sachverhalte, die das Recht eines konkreten ausländischen Staates erfordern, ziehen wir spezialisierte Fachleute vor Ort hinzu. Wir koordinieren die Gesamtberatung und sorgen dafür, dass die deutsche und die ausländische Perspektive aufeinander abgestimmt sind.

Was kostet eine Verrechnungs­preis­dokumentation?

Das hängt von der Anzahl der Transaktionen, der Komplexität der Unternehmensstruktur und dem Umfang der erforderlichen Vergleichsanalysen ab. Eine Dokumentation, die einer Betriebsprüfung standhält, ist eine Investition – die sich jedoch rechnet, wenn man sie mit dem Risiko einer ungeschätzten Steuernachzahlung und möglichen Strafzuschlägen vergleicht.

Wann sollte ich mit einer internationalen Steuerberatung beginnen?

Vor dem ersten grenz­überschreitenden Schritt – nicht danach. Ob Sie eine ausländische Tochtergesellschaft gründen, eine Beteiligung erwerben oder konzerninternen Leistungsaustausch einrichten: Der richtige Zeitpunkt für eine steuerliche Begleitung ist der Beginn des Prozesses.

Kontakt

Datenschutz

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Societät SJD
Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

 

Esperantostraße 7  | 77704 Oberkirch

Telefon (07802) 9295-0
Telefax (07802) 9295-26

E-Mail: office@steuerberater-sjd.dE

Wir sind von Montag bis Freitag
von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr für Sie da

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