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Komplex. Korrekt. Fristgerecht.

Steuererklärung für Unternehmen und Privatpersonen
  • Fokus auf komplexe Unternehmensteuern – Deklaration auf dem Niveau, das Ihre Situation erfordert
  • Erfahrungsschatz seit 1962 – auch schwierige steuerliche Sachverhalte korrekt abgebildet
  • Vollständige Betreuung – von der Aufbereitung der Unterlagen bis zur Bescheidprüfung
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Einleitung

Ihre Ansprüche

Je erfolgreicher ein Unternehmen, desto komplexer wird seine steuerliche Realität. Beteiligungen, Immobilien, mehrere Gesellschaften, private Vermögens­verflechtungen – standardisierte Prozesse reichen hier längst nicht mehr aus. Es braucht einen Partner, der das Gesamtbild versteht, alle Zusammenhänge korrekt abbildet und die Steuererklärung als das behandelt, was sie ist: das finanzielle Aushängeschild Ihres Unternehmens.

Steuererklärung für Unternehmen – das klingt nach einer Routineaufgabe, ist es in vielen Fällen aber nicht. Wer mehrere Unternehmen führt, Vermietungsobjekte hält, Schenkungen oder Erbschaften steuerlich abbilden muss oder schlicht eine Unternehmensstruktur hat, die aus verschiedenen Gesellschaftsformen besteht, braucht eine Deklaration, die alle Zusammenhänge kennt und korrekt erfasst. Wir übernehmen Steuererklärungen für Unternehmen und Unternehmer, deren steuerliche Situation mehr Tiefe erfordert. Bundesweit, auf Wunsch vollständig digital.

Dienstleistungen

Detaillierte Beschreibungen

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Körperschaft­steuer- und Gewerbe­steuer­erklärung

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Kapital­gesellschaften – GmbH, UG, AG – sind zur Abgabe einer Körperschaft­steuer- und Gewerbe­steuer­erklärung verpflichtet. Was formal wie eine Formularaufgabe aussieht, ist in der Praxis oft komplex: verdeckte Gewinn­ausschüttungen, nicht abziehbare Betriebsausgaben, Organschaften, Zinsschranke, gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen. Wir erstellen Körperschaft­steuer- und Gewerbe­steuer­erklärungen vollständig und auf der Grundlage eines tiefgehenden Verständnisses der relevanten Sachverhalte.
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Einkommensteuer­erklärung für Unternehmer und Gesellschafter

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Die Einkommensteuer­erklärung eines Unternehmers oder Gesellschafters ist selten einfach. Gewerbliche Einkünfte, Einkünfte aus Beteiligungen, Kapitalerträge, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, internationale Sachverhalte – all das muss aufeinander abgestimmt und korrekt in der Steuererklärung abgebildet werden. Wir bearbeiten Einkommensteuer­erklärungen für Unternehmer, die wissen, dass ihre steuerliche Situation mehr Aufmerksamkeit verlangt.
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Steuererklärungen bei Vermietung und Verpachtung

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Wer mehrere Objekte besitzt – verschiedene Standorte, unterschiedliche Nutzungsformen, Immobilien im Betriebsvermögen neben privat gehaltenen Objekten –, steht vor einer deutlich komplexeren Deklarationsaufgabe. Abschreibungen, Renovierungskosten, Werbungskosten, Liebhaberei-Prüfung, Abgrenzung Erhaltungsaufwand versus Herstellungskosten: Die Zahl der steuerlich relevanten Fragen ist groß.
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Feststellungs­erklärungen für Personen­gesellschaften

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Personen­gesellschaften – GbR, eGbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG – unterliegen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte. Diese Feststellungs­erklärung bildet die Grundlage für die spätere Besteuerung der einzelnen Gesellschafter. Besonderheiten wie Sonder­betriebs­ausgaben, Ergänzungsbilanzen, Sonderbetriebsvermögen und die Zuordnung von Tätigkeits­vergütungen erfordern ein tiefes Verständnis der steuerlichen Systematik.
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Erbschaft- und Schenkung­steuer­erklärung

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Die Erbschaft- oder Schenkung­steuer­erklärung gehört zu den Steuererklärungen, bei denen die Qualität der Vorbereitung und Darstellung unmittelbar beeinflusst, wie hoch die Steuerlast tatsächlich ausfällt. Freibeträge, Bewertungsansätze für Unternehmensanteile und Immobilien, Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen, Stundungsoptionen – all das sind Stellschrauben, die sachkundig eingesetzt werden müssen.
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Prüfung und Einspruch gegen Steuerbescheide

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Ein Steuerbescheid ist kein unanfechtbares Dokument. Fehler des Finanzamts – falsche Berechnungen, nicht berücksichtigte Abzugsposten, fehlerhafte rechtliche Einordnungen – kommen vor und können durch Einspruch korrigiert werden. Wir prüfen jeden Steuerbescheid auf Richtigkeit und Vollständigkeit und legen Einspruch ein, wenn das sachlich geboten ist.
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3 Schritte

Unser Beratungsprozess

Erstgespräch & Bestandsaufnahme

Wir verschaffen uns ein klares Bild Ihrer steuerlichen Situation: Welche Einkunftsarten sind relevant? Welche Gesellschaften, Immobilien oder Sondersachverhalte bestehen? Daraus leiten wir ab, welche Erklärungen zu erstellen sind und welche Unterlagen wir benötigen.

Unterlagen­aufbereitung & Erstellung

Wir erstellen Ihre Steuererklärungen vollständig, korrekt und fristgerecht – mit dem Blick für steuerliche Besonderheiten, die die Qualität der Deklaration entscheidend beeinflussen. Rückfragen klären wir direkt und unkompliziert.

Bescheidprüfung & Nachbearbeitung

Nach Eingang des Steuerbescheids prüfen wir ihn auf Richtigkeit. Wenn Einspruch sinnvoll ist, leiten wir ihn ein. Sie erhalten eine klare Rückmeldung darüber, ob das Finanzamt korrekt entschieden hat – oder nicht.

Wir stellen uns vor

Unsere Kanzlei

Die Societät SJD Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG erstellt seit 1962 Steuererklärungen für Unternehmen und Unternehmer – mit dem Fokus auf steuerliche Sachverhalte, die echte Tiefe erfordern. Einfache Steuererklärungen können viele Kanzleien bearbeiten. Wir haben uns darauf ausgerichtet, auch komplexe Konstellationen richtig zu erfassen: Mehrere Gesellschaften, umfangreicher Immobilienbesitz, Erbschaften und Schenkungen mit Unternehmensbeteiligungen, grenz­überschreitende Sachverhalte.Wir beraten bundesweit, vollständig digital wo immer das gewünscht wird, und prüfen jeden Steuerbescheid auf Richtigkeit.

Deshalb Societät SJD

Ihre Vorteile

Komplexe steuerliche Sachverhalte korrekt zu deklarieren ist keine Selbstverständlichkeit – es erfordert ein Verständnis, das über das Ausfüllen von Formularen weit hinausgeht. Wer eine Unternehmensstruktur mit mehreren Gesellschaften, Immobilien und besonderen Sachverhalten hat, braucht eine Kanzlei, die alle Zusammenhänge kennt.

Der Mehrwert einer guten Steuererklärung liegt nicht nur in der Vermeidung von Fehlern, sondern in der aktiven Nutzung steuerlicher Spielräume: Abzugsmöglichkeiten, die übersehen werden, Bewertungswahlrechte, die nicht genutzt werden, und Gestaltungen, die im Deklarationsprozess noch möglich sind.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche Steuererklärungen muss eine GmbH abgeben?

Eine GmbH ist verpflichtet, eine Körperschaft­steuer­erklärung, eine Gewerbe­steuer­erklärung und eine Umsatz­steuer­jahres­erklärung abzugeben. Hinzu kommen ggf. weitere Erklärungen – etwa Feststellungs­erklärungen bei Beteiligungen oder Kapital­ertrag­steuer­anmeldungen bei Ausschüttungen oder Mindest­steuer­erklärungen.

Was ist eine Feststellungs­erklärung und wer muss sie abgeben?

Personen­gesellschaften – GbR, eGbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG – geben keine eigenständige Einkommensteuer­erklärung ab. Stattdessen werden die Einkünfte der Gesellschaft gesondert und einheitlich festgestellt und dann auf die Gesellschafter verteilt.

Ich halte mehrere Vermietungsobjekte – wird das deutlich komplexer?

Ja, mit zunehmender Objektanzahl steigt die Komplexität erheblich – besonders wenn Objekte in unterschiedlichen Gesellschaften gehalten werden, verschiedene Nutzungsformen bestehen oder umsatzsteuerliche Fragen bei gewerblichen Vermietungen entstehen.

Muss ich für eine Schenkung oder Erbschaft eine eigene Steuererklärung abgeben?

In der Regel ja.

Kann ich Steuererklärungen auch ohne laufende steuerliche Betreuung bei Ihnen beauftragen?

Ja. Wir erstellen Steuererklärungen auch als Einzelleistung, insbesondere für Privatpersonen, ohne dass ein weiteres Mandatsverhältnis besteht. Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Was passiert, wenn das Finanzamt meinen Steuerbescheid anders berechnet als erwartet?

Wir prüfen jeden Steuerbescheid auf Richtigkeit. Wenn wir feststellen, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht oder steuerlich vertretbare Positionen nicht anerkannt hat, legen wir Einspruch ein – innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat.

Wie weit können Steuererklärungen rückwirkend abgegeben werden?

Die steuerliche Festsetzungsfrist beträgt in der Regel vier Jahre. Das bedeutet: Steuererklärungen, die nicht fristgerecht abgegeben wurden, können in diesem Zeitraum noch nachgereicht werden – was in einigen Fällen sogar zu Steuererstattungen führt.

Wann müssen Steuererklärungen abgegeben werden?

Ohne Steuerberater gelten in der Regel der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist. Steuerberater erhalten verlängerte Fristen – in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Wir managen die Fristen aktiv.

Beraten Sie auch bei grenz­überschreitenden steuerlichen Sachverhalten in der Steuererklärung?

Ja. Wenn Ihre Steuererklärung internationale Bezüge hat – ausländische Einkünfte, Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften, Doppel­besteuerungs­abkommen –, beziehen wir diese Sachverhalte ein und arbeiten bei Bedarf mit spezialisierten Fachleuten zusammen.

Kann ich die Steuererklärung vollständig digital mit Ihnen abwickeln?

Ja. Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation läuft per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz, und fertige Erklärungen sowie Steuerbescheide werden digital bereitgestellt.

Kontakt

Datenschutz

14 + 13 =

Societät SJD
Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

 

Esperantostraße 7  | 77704 Oberkirch

Telefon (07802) 9295-0
Telefax (07802) 9295-26

E-Mail: office@steuerberater-sjd.dE

Wir sind von Montag bis Freitag
von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr für Sie da

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