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Vollständige Vertretung – von Anfang bis Ende

Betriebs­prüfung Steuerberater
  • Außenprüfung, Sozial­versicherungs­prüfung, Lohn­steuer­prüfung oder Steuer­straf­verfahren – wir vertreten Sie umfassend gegenüber dem Finanzamt und allen Prüfungsbehörden
  • Unnötige Nachzahlungen vermeiden wir durch gründliche Vorbereitung und konsequente Vertretung Ihrer Interessen
  • Bundesweit verfügbar
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Einleitung

Ihre Ansprüche

Eine Prüfungsanordnung wirft Fragen auf und sorgt für Unsicherheit. Wir geben Ihnen vom ersten Moment an klare Antworten und die strategische Vorbereitung, die Sie für einen ruhigen und sachlichen Prozess benötigen. Unser Ziel ist es, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erreichen – ganz gleich, in welcher Phase der Prüfung Sie sich befinden.

Betriebs­prüfung Steuerberater – dahinter verbirgt sich für viele Unternehmer zunächst ein unklares Szenario: Wie läuft das ab? Was prüfen die genau? Und was passiert, wenn der Prüfer etwas beanstandet? Was klar ist: Eine Prüfung durch das Finanzamt oder eine Prüfungsbehörde ist keine Situation, in der Sie unvorbereitet auftreten sollten. Prüfer kennen ihr Handwerk – und wer ihnen ohne sachkundige Begleitung gegenübersitzt, riskiert Nachzahlungen, die bei richtiger Vorbereitung und konsequenter Argumentation vermeidbar gewesen wären.

Wir vertreten Unternehmen vollständig gegenüber dem Finanzamt und allen relevanten Prüfungsbehörden – von der Außenprüfung über Sozial­versicherungs- und Lohn­steuer­prüfungen bis hin zu Steuer­straf­verfahren.

Dienstleistungen

Detaillierte Beschreibungen

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Steuerliche Außenprüfung (Betriebsprüfung)

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Die steuerliche Außenprüfung – im Volksmund oft einfach „Betriebs­prüfung" genannt – ist die umfangreichste Form der steuerlichen Kontrolle. Ein Betriebsprüfer des Finanzamts prüft in der Regel drei bis vier Steuerjahre rückwirkend: Buchführung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Belege und die steuerliche Behandlung einzelner Sachverhalte.Wir übernehmen die vollständige Betreuung Ihrer Außenprüfung: Wir bereiten Ihre Unterlagen im Vorfeld durch, analysieren potenzielle Risikobereiche und klären offene Punkte, bevor der Prüfer sie findet. Während der Prüfung sind wir Ihr zentraler Ansprechpartner – wir führen die Kommunikation mit dem Prüfer und verhindern, dass Missverständnisse zu unnötigen Beanstandungen führen.
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Vorbereitung auf Betriebs­prüfungen

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Die beste Betriebs­prüfung ist die, bei der keine Überraschungen entstehen – weil mögliche Schwachstellen bereits im Vorfeld bekannt und dokumentiert sind. Wir bieten eine gezielte Prüfungsvorbereitung an: Wir analysieren Ihre Buchführung und Steuererklärungen aus der Perspektive eines Prüfers, identifizieren Bereiche mit erhöhtem Prüfungsrisiko und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine klare Strategie für den Umgang mit kritischen Punkten.
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Sozial­versicherungs­prüfung

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Bei Sozial­versicherungs­prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung wird geprüft, ob Beschäftigungsverhältnisse korrekt eingeordnet, Sozial­versicherungs­beiträge vollständig abgeführt und Geringfügigkeitsgrenzen eingehalten wurden. Besonders kritisch sind dabei die Einordnung von Subunternehmern, Minijobs, GmbH-Geschäftsführern und familiär mitarbeitenden Personen. Wir bereiten Ihre Unterlagen gezielt auf die Sozial­versicherungs­prüfung vor und vertreten Ihre Interessen, wenn der Prüfer Beanstandungen erhebt.
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Lohn­steuer­prüfung

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Die Lohn­steuer­prüfung durch das Finanzamt prüft die steuerliche Behandlung von Löhnen, Gehältern und sonstigen Arbeitgeberleistungen: Sachbezüge, Firmenwagen, Zulagen, Pauschalierungen, steuerfreie Gehaltsbestandteile und geldwerte Vorteile. Wir begleiten Lohn­steuer­prüfungen vollständig – von der Zusammenstellung der Unterlagen über die Kommunikation mit dem Prüfer bis zur Beurteilung und Abwehr von Beanstandungen.
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Vertretung bei kleinen Steuer­straf­verfahren

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Ein Steuer­straf­verfahren ist eine ernste Situation, die schnelles und durchdachtes Handeln erfordert. Es kann ausgelöst werden durch eine Betriebs­prüfung, durch Selbstanzeige oder durch externe Hinweise – und es hat potenziell weitreichende Konsequenzen. In dieser Situation ist professionelle Begleitung kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Wir begleiten Sie steuerlich durch Steuer­straf­verfahren – bei der Kommunikation mit dem Finanzamt, der Aufarbeitung der steuerlichen Sachverhalte und der Koordination mit spezialisierten Rechtsanwälten.
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Einspruchs- und Klageverfahren

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Nicht jedes steuerliche Prüfungsergebnis muss akzeptiert werden. Wenn ein Steuerbescheid oder ein steuerliches Prüfungsergebnis aus unserer Sicht rechtlich angreifbar ist, empfehlen wir Einspruch einzulegen und verfolgen diesen konsequent. Wir prüfen, ob die Rechtsauffassung des Finanzamts korrekt ist, formulieren den Einspruch sachkundig und führen die Auseinandersetzung – bis zur Einigung oder, wenn nötig, bis zum finanzgerichtlichen Verfahren.
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3 Schritte

Unser Beratungsprozess

Erstgespräch & Situations­analyse

Sobald Sie eine Prüfungsankündigung erhalten oder eine Prüfung bereits begonnen hat, nehmen Sie Kontakt auf. Wir verschaffen uns schnell einen Überblick über Ihre Situation, klären den zeitlichen Rahmen und zeigen Ihnen, wie wir vorgehen. Bundesweit per Telefon oder Videokonferenz – auch kurzfristig.

Vorbereitung & Unterlagenprüfung

Wir analysieren Ihre Unterlagen aus Prüferperspektive, identifizieren Risikobereiche und klären offene Punkte, bevor der Prüfer sie aufgreift. Wenn Handlungsbedarf besteht, zeigen wir Ihnen das transparent – und handeln entsprechend.

Prüfungs­begleitung & Interessen­vertretung

Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Prüfer, begleiten Gespräche und vertreten Ihren Standpunkt bei Beanstandungen. Nach Abschluss der Prüfung prüfen wir das Ergebnis und empfehlen, wenn sinnvoll, Einspruch einzulegen.

Wir stellen uns vor

Unsere Kanzlei

Seit 1962 begleitet die Societät SJD Unternehmen in allen steuerlichen Angelegenheiten. Betriebs­prüfungen sind dabei eine unserer Kernkompetenzen. Diese jahrzehntelange Erfahrung ist Ihr entscheidender Vorteil: Wir kennen nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern auch die Praxis – wie Prüfer argumentieren, wo Spielräume bestehen und wann es sich lohnt, einen Standpunkt konsequent zu verteidigen.

Wir vertreten Unternehmen vollständig gegenüber dem Finanzamt und allen Prüfungsbehörden. Das bedeutet: Sie müssen nicht selbst auftreten, nicht selbst formulieren und nicht selbst entscheiden, welche Unterlagen Sie vorlegen. Unser Ansatz ist präventiv, wo immer das möglich ist. Bundesweit, auf Wunsch vollständig digital.

Deshalb Societät SJD

Ihre Vorteile

Der entscheidende Vorteil einer professionellen Begleitung liegt in der Waffengleichheit. Sie haben einen Partner an Ihrer Seite, der die Denkweise der Prüfer aus jahrzehntelanger Erfahrung kennt und auf Augenhöhe kommuniziert.

Objektive Bewertung: Wir prüfen jede Beanstandung kritisch und verhindern so unberechtigte Nachforderungen.

Professionelle Kommunikation: Wir führen das Wort und sorgen für eine sachliche, zielführende Atmosphäre.

Maximale Entlastung: Sie können sich auf Ihr Geschäft konzentrieren, während wir den Prozess steuern.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Betriebs­prüfung und wie wird sie angekündigt?

Eine steuerliche Außenprüfung wird in der Regel schriftlich durch das Finanzamt angekündigt – mit Angabe des Prüfungszeitraums, der geprüften Steuerarten und des vorgesehenen Beginns. Die Ankündigung erfolgt üblicherweise zwei bis vier Wochen vor dem Beginn.

Welche Jahre werden bei einer Betriebs­prüfung geprüft?

In der Regel werden drei bis vier Steuerjahre geprüft. Bei Anhaltspunkten für steuerliche Unregelmäßigkeiten kann der Prüfungszeitraum ausgedehnt werden. Bei Steuerhinterziehung verlängern sich die steuerlichen Festsetzungsfristen erheblich.

Muss ich den Prüfer selbst empfangen und mit ihm sprechen?

Wir übernehmen die vollständige Kommunikation mit dem Prüfer – von der Terminabstimmung über die Unterlagenübergabe bis zu den inhaltlichen Gesprächen. Wenn Sie dabei sein möchten, begleiten wir Sie. Wenn Sie es vorziehen, die Kommunikation vollständig in unsere Hände zu legen, ist das genauso möglich.

Was passiert, wenn der Prüfer etwas beanstandet?

Wir prüfen jede Beanstandung darauf, ob sie rechtlich korrekt und sachlich berechtigt ist. Nicht jede Prüferfeststellung muss akzeptiert werden – manchmal besteht Spielraum für Argumentation oder Einspruch. Wir besprechen mit Ihnen transparent, welche Beanstandungen wir für vertretbar halten.

Was ist der Unterschied zwischen Außenprüfung, Sozial­versicherungs­prüfung und Lohn­steuer­prüfung?

Die steuerliche Außenprüfung wird durch das Finanzamt durchgeführt und prüft die gesamte steuerliche Buchführung. Die Sozial­versicherungs­prüfung wird durch die Deutsche Rentenversicherung durchgeführt und fokussiert auf die korrekte Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen. Die Lohn­steuer­prüfung ist eine spezielle Außenprüfung, die sich auf die lohnsteuerliche Behandlung von Gehältern und geldwerten Vorteilen konzentriert.

Was ist ein Steuer­straf­verfahren und wann kann es ausgelöst werden?

Ein Steuer­straf­verfahren wird eingeleitet, wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung besteht. Das kann im Rahmen einer Betriebs­prüfung passieren, wenn der Prüfer Unregelmäßigkeiten feststellt, aber auch durch externe Hinweise oder Selbstanzeige.

Kann ich gegen das Ergebnis einer Betriebs­prüfung vorgehen?

Ja. Wenn ein Steuerbescheid auf Basis der Prüfungsergebnisse erlassen wird, kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Wir prüfen das Prüfungsergebnis auf rechtlich angreifbare Punkte und empfehlen, ob und wie ein Einspruch sinnvoll ist.

Wie lange dauert eine Betriebs­prüfung?

Das hängt von der Größe und Komplexität des Unternehmens sowie vom Umfang der geprüften Sachverhalte ab. Einfachere Prüfungen können in wenigen Tagen abgeschlossen sein, komplexere Verfahren ziehen sich über Monate.

Macht es einen Unterschied, ob ich bereits eine Prüfungsankündigung habe oder noch nicht?

Ja – deutlich. Mit ausreichend Vorlauf können wir Unterlagen gründlich prüfen, Risikobereiche identifizieren und eine klare Strategie entwickeln. Wer sich erst kurz vor oder während der Prüfung meldet, hat weniger Zeit – aber wir können auch dann noch einen erheblichen Unterschied machen.

Beraten Sie bundesweit?

Ja. Wir begleiten Betriebs­prüfungen bundesweit – die Kommunikation mit dem Prüfer erfolgt schriftlich oder telefonisch, Gespräche können auf Wunsch per Videokonferenz geführt werden.

Kontakt

Datenschutz

11 + 3 =

Societät SJD
Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

 

Esperantostraße 7  | 77704 Oberkirch

Telefon (07802) 9295-0
Telefax (07802) 9295-26

E-Mail: office@steuerberater-sjd.dE

Wir sind von Montag bis Freitag
von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr für Sie da

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