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Ihr Lebenswerk. Ihre Nachfolge. Ihre Bedingungen.

Unter­nehmens­nachfolge Beratung
  • Fachberater für Unter­nehmens­nachfolge & zertifizierter Sachverständiger für Unter­nehmens­bewertung
  • Steuer­optimierte Gestaltung – damit die Übergabe nicht zur Steuerfalle wird
  • Auch als Fremdmandat für Steuerberater bundesweit verfügbar
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Einleitung

Ihre Ansprüche

Ihr Lebenswerk zu übergeben, ist eine der größten unternehmerischen und emotionalen Herausforderungen. Es geht um mehr als nur um Zahlen und Strukturen; es geht um die Sicherheit Ihrer Familie, die Zukunft Ihrer Mitarbeiter und die Bewahrung dessen, was Sie geschaffen haben. Wir verstehen, was auf dem Spiel steht. Unsere Aufgabe ist es, Sie durch diesen komplexen Prozess zu führen – mit strategischer Weitsicht und dem nötigen Fingerspitzengefühl. Und ob Ihre Nachfolge wirklich so geregelt ist, dass sie Ihren Vorstellungen entspricht – steuerlich wie menschlich?

Unter­nehmens­nachfolge Beratung ist weit mehr als das Ausfüllen von Formularen. Eine strukturierte, vorausschauende Nachfolgeplanung entscheidet darüber, ob Ihr Lebenswerk steuergünstig übergeht, ob Ihr Unternehmen seinen Wert behält und ob Ihre Familie oder Ihr Wunschnachfolger wirklich geschützt ist. Wer diesen Schritt zu spät oder ohne fachkundige Begleitung angeht, riskiert hohe Steuerlasten, Bewertungsfehler und rechtliche Unsicherheiten – oft mit dauerhaften Folgen.

Die Societät SJD begleitet Unternehmer bei der Übergabe ihres Lebenswerks – mit dem Blick eines Fachberaters für Unter­nehmens­nachfolge und der Genauigkeit eines zertifizierten Sachverständigen für Unter­nehmens­bewertung. Ob schrittweise Übergabe, Schenkung, Verkauf oder Einbindung eines Fremd­geschäfts­führers: Wir entwickeln eine Lösung, die zu Ihrem Unternehmen, Ihrer Familie und Ihren Zielen passt. Unsere Beratung ist bundesweit verfügbar – persönlich, per Telefon oder Videokonferenz.

Dienstleistungen

Detaillierte Leistungsbeschreibung

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Steuer­optimierte Nachfolgeplanung

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Die Übergabe eines Unternehmens kann erhebliche steuerliche Belastungen auslösen – oder, mit der richtigen Planung, deutlich günstiger gestaltet werden. Wir analysieren Ihre individuelle Ausgangslage und entwickeln ein maßgeschneidertes Konzept, das die verfügbaren steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten voll ausschöpft. Dabei berücksichtigen wir erbschaftsteuerliche Freibeträge, Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen und den Zeitplan der Übergabe. Eine frühzeitig begonnene Nachfolgeplanung eröffnet die meisten Gestaltungsspielräume – deshalb empfehlen wir, dieses Thema nicht auf die lange Bank zu schieben. Wir begleiten Sie von der ersten Analyse bis zur finalen Umsetzung, eng abgestimmt mit spezialisierten Rechtsanwälten und Notaren.
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Unter­nehmens­bewertung

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Ein realistischer und anerkannter Unternehmenswert ist das Fundament jeder Nachfolge – ob für steuerliche Zwecke, Verhandlungen mit dem Käufer oder die interne Familienregelung. Als zertifizierter Sachverständiger für Unter­nehmens­bewertung erstellen wir Gutachten, die methodisch fundiert und vor Behörden sowie Gerichten belastbar sind. Wir wenden anerkannte Bewertungsverfahren an und erklären die Ergebnisse verständlich – damit Sie wissen, was Ihr Unternehmen wirklich wert ist. Die Bewertung bildet häufig auch die Grundlage für Finanzierungsgespräche im Rahmen der Übergabe. Durch unsere doppelte Kompetenz als Steuerberater und Sachverständiger sehen wir das Gesamtbild.
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Übergabe an Familienmitglieder oder Dritte

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Ob Tochter oder Sohn, langjähriger Mitarbeiter oder externer Käufer – jede Nachfolge hat ihre eigene Dynamik und ihre eigenen steuerlichen Besonderheiten. Wir strukturieren die Übergabe so, dass steuerliche Vorteile genutzt und menschliche Konflikte minimiert werden. Dabei denken wir auch über den eigentlichen Übergabezeitpunkt hinaus: Haltefristen, Nachversteuerungsrisiken und Liquiditätsfragen werden von Anfang an mitgedacht. Wir entwickeln mit Ihnen ein realistisches Stufenmodell, das Ihre persönliche und unternehmerische Situation widerspiegelt. Unsere Erfahrung aus zahlreichen Übergaben ermöglicht es uns, auch in komplexen Konstellationen klare Empfehlungen zu geben.
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Schenkung und vorweggenommene Erbfolge

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Die Übertragung von Unternehmensanteilen oder -vermögen zu Lebzeiten ist in vielen Fällen steuerlich vorteilhafter als die Erbfolge. Freibeträge können durch rechtzeitig gestaltete Schenkungen mehrfach genutzt werden – das ist ein erheblicher Hebel zur Steueroptimierung. Wir erarbeiten ein Konzept, das die persönlichen und steuerlichen Ziele aller Beteiligten berücksichtigt. Dabei achten wir darauf, dass der Übergeber abgesichert bleibt und die Nachfolger nicht überfordert werden. Die Abstimmung mit einem Notar zur rechtssicheren Umsetzung ist bei uns selbstverständlich.
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Steuerliche Strukturierung beim Unternehmensverkauf

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Der Verkauf eines Unternehmens löst erhebliche steuerliche Konsequenzen aus – je nach Struktur und Vorbereitung jedoch in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Wir analysieren Ihre Unternehmensstruktur frühzeitig und prüfen, ob Umstrukturierungen vor dem Verkauf steuerliche Vorteile bieten. Themen wie Veräußerungsgewinn, Freibeträge für ältere Unternehmer und Rentenregelungen werden dabei einbezogen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Bewertung über die Verhandlungsunterstützung bis zur steuerlichen Abwicklung. Unser Ziel ist es, dass Sie am Ende das Maximum aus dem Verkauf Ihres Lebenswerks erzielen.
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Umstrukturierungen zur Vorbereitung der Übergabe

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Manchmal ist die bestehende Unternehmensstruktur für eine Nachfolge nicht optimal aufgestellt. Wir prüfen, ob Umwandlungen, Ausgliederungen oder Holdingstrukturen steuerliche Vorteile für die spätere Übergabe schaffen. Dabei ist Timing entscheidend: Umstrukturierungen müssen häufig Jahre vor der Übergabe abgeschlossen sein, um steuerliche Haltefristen zu wahren. Wir planen mit Ihnen voraus, sodass zum Zeitpunkt der Übergabe alles optimal strukturiert ist. Unsere Erfahrung aus vielfältigen Mandaten ermöglicht eine passgenaue Empfehlung.
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Planung im privaten Nachfolgebereich

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Unter­nehmens­nachfolge endet nicht an der Unternehmensgrenze. Auch das private Vermögen – Immobilien, Kapitalanlagen, Beteiligungen – muss in die Nachfolgeplanung einbezogen werden. Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin innerhalb unseres Teams begleiten wir auch die private Seite der Nachlassplanung. Wir koordinieren steuerliche und erbrechtliche Aspekte, damit das Gesamtbild stimmig ist. So stellen wir sicher, dass Ihre Nachfolge in allen Dimensionen durchdacht ist.
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Beratung für Fremdmandate anderer Steuerberater

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Unter­nehmens­nachfolge und -bewertung sind hochkomplexe Gebiete, die eine tiefe Spezialisierung erfordern. Deshalb werden wir regelmäßig von anderen Steuerberatern als Spezialisten für Fremdmandate hinzugezogen. Wir arbeiten diskret, kollegial und ergebnisorientiert – das Mandat bleibt beim beauftragenden Berater. Ob Bewertungsgutachten, steuerliches Gestaltungskonzept oder Zweitmeinung: Wir liefern fundierte Ergebnisse, auf die Sie sich verlassen können. Sprechen Sie uns an – auch als Beraterkollege sind Sie bei uns willkommen.
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3 Schritte

Unser Beratungsprozess

Erstgespräch & Analyse

Sie nehmen Kontakt auf – telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz. Wir hören zu, verstehen Ihre Situation und geben Ihnen eine erste Einschätzung. Bundesweit und ohne unnötigen Aufwand.

Individuelles Konzept

Wir entwickeln ein maßgeschneidertes Nachfolgekonzept – steuerlich optimiert, auf Ihre persönlichen Ziele abgestimmt und mit klaren Handlungsempfehlungen. Sie wissen jederzeit, wo Sie stehen.

Umsetzung & Begleitung

Wir begleiten die Umsetzung Schritt für Schritt, koordinieren mit Rechtsanwälten und Notaren und bleiben auch nach der Übergabe Ihr verlässlicher Ansprechpartner.

Wir stellen uns vor

Unsere Kanzlei

Die Societät SJD Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG steht für Steuerberatung mit Tiefe – weit über die reine Pflichterfüllung hinaus. Unter­nehmens­nachfolge ist eines unserer zentralen Beratungsfelder, in dem wir langjährige Erfahrung mit echter Fachkompetenz verbinden. Wir sind Fachberater für Unter­nehmens­nachfolge und verfügen über einen zertifizierten Sachverständigen für Unter­nehmens­bewertung – eine Kombination, die in der steuerberatenden Praxis selten ist. Unsere Mandanten kommen aus unterschiedlichsten Branchen und Unternehmensgrößen: vom Familienunternehmen in der zweiten Generation bis zum wachstumsorientierten Mittelständler.

Wir beraten bundesweit – persönlich in unserem Büro, per Telefon oder Videokonferenz. Unser Anspruch ist eine Beratung, die nicht reaktiv, sondern strategisch und vorausschauend ist. Deshalb führen wir mit unseren Mandanten regelmäßige Gespräche, um frühzeitig Handlungsbedarf zu erkennen. Wir arbeiten eng mit spezialisierten Rechtsanwälten, Notaren und externen Fachberatern zusammen, damit jede Nachfolge rechtlich und steuerlich aus einem Guss ist. Diskretion, Verlässlichkeit und ein klarer Fokus auf das Ergebnis sind für uns keine Versprechen, sondern gelebte Praxis. Als Kanzlei, die auch von anderen Steuerberatern als Spezialist für Fremdmandate beauftragt wird, wissen wir, was es bedeutet, wenn andere auf unsere Arbeit vertrauen.

Deshalb Societät SJD

Ihre Vorteile

Die erfolgreiche Gestaltung eines Lebenswerks erfordert mehr als nur einen guten Steuerberater. Sie erfordert einen Spezialisten, der das Gesamtbild versteht. Bei uns profitieren Sie von drei entscheidenden Vorteilen:

1. Klarheit über den wahren Wert: Als zertifizierter Sachverständiger für Unter­nehmens­bewertung stellen wir sicher, dass die wichtigste Grundlage – der Wert Ihres Unternehmens – objektiv und belastbar ermittelt wird. Das schützt Sie vor Steuerrisiken und stärkt Ihre Position in jeder Verhandlung.

2. Sicherheit im Prozess: Als Fachberater für Unter­nehmens­nachfolge kennen wir die steuerlichen, rechtlichen und menschlichen Fallstricke jeder Übergabe. Wir führen Sie sicher durch den Prozess und übersetzen Komplexität in klare, umsetzbare Handlungsschritte.

3. Vertrauen durch Anerkennung: Wir werden regelmäßig von anderen Steuerberatern als Spezialisten hinzugezogen. Dieses Vertrauen von Kollegen aus der eigenen Branche ist Ihr sicherster Beleg für die Qualität unserer Arbeit.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ab wann sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

Je früher, desto besser – idealerweise 5 bis 10 Jahre vor der geplanten Übergabe. Frühzeitige Planung eröffnet die meisten steuerlichen Gestaltungsspielräume, etwa durch mehrfach nutzbare Schenkungsfreibeträge oder rechtzeitige Umstrukturierungen. Wer erst kurz vor der Übergabe handelt, verzichtet oft auf erhebliche Einsparpotenziale.

Wie hoch ist die Steuerlast bei der Unternehmensübergabe?

Das hängt stark von der Struktur der Übergabe, dem Unternehmenswert und dem Verhältnis zum Nachfolger ab. Durch die Nutzung von Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen, Freibeträgen und gezielter Schenkungsplanung lässt sich die Steuerlast erheblich reduzieren – im besten Fall auf ein Minimum. Wir analysieren Ihre konkrete Situation und zeigen Ihnen, welche Optionen bestehen.

Was kostet eine professionelle Unter­nehmens­bewertung?

Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Gutachtens ab. Als zertifizierter Sachverständiger erstellen wir methodisch fundierte Bewertungen, die vor Behörden und Gerichten Bestand haben. Eine Investition in eine seriöse Bewertung zahlt sich in aller Regel durch vermiedene Steuerrisiken und eine stärkere Verhandlungsposition aus. Sprechen Sie uns für ein konkretes Angebot an.

Kann die Kanzlei bundesweit beraten?

Ja. Wir beraten Mandanten deutschlandweit – per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail. Für Treffen vor Ort sind wir ebenfalls offen. Die digitale Beratung hat sich in der Praxis als effizient und komfortabel erwiesen, ohne Abstriche bei der Qualität.

Kann ich mein Unternehmen auch an einen Fremd­geschäfts­führer übergeben?

Ja. Die Übergabe an Dritte – etwa an einen langjährigen Mitarbeiter oder einen externen Käufer – ist eine vollwertige Alternative zur Familiennachfolge. Wir begleiten auch diese Form der Nachfolge steuerlich und strukturell und helfen bei der Bewertung, der Vertragsgestaltung in Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten und der steuerlichen Abwicklung.

Was ist der Unterschied zwischen Unter­nehmens­nachfolge und Erbfolge?

Die Erbfolge regelt die Vermögensübertragung im Todesfall – oft ohne aktive Gestaltung. Die Unter­nehmens­nachfolge ist ein aktiver, strategischer Prozess, der zu Lebzeiten geplant und umgesetzt wird. Eine geplante Nachfolge ermöglicht weit mehr steuerliche Optimierung und schützt das Unternehmen vor Streitigkeiten oder Liquiditätsproblemen, die im Erbfall entstehen können.

Arbeiten Sie auch mit anderen Steuerberatern zusammen?

Ja, ausdrücklich. Wir übernehmen regelmäßig Fremdmandate von anderen Steuerberatern, die für ihre Mandanten eine spezialisierte Unterstützung bei Nachfolge und Bewertung benötigen. Wir arbeiten diskret und kollegial – das Mandatsverhältnis verbleibt beim beauftragenden Berater.

Was ist eine vorweggenommene Erbfolge und warum ist sie steuerlich interessant?

Bei der vorweggenommenen Erbfolge überträgt der Unternehmer Vermögen oder Unternehmensanteile bereits zu Lebzeiten – in der Regel gegen Versorgungsleistungen oder unentgeltlich. Der steuerliche Vorteil: Schenkungsfreibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Wer früh beginnt, kann auf diese Weise erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen. Wir zeigen Ihnen, wie das in Ihrer Situation optimal gestaltet werden kann.

Was passiert, wenn ich die Nachfolge nicht rechtzeitig regle?

Im schlimmsten Fall entscheidet das Erbrecht – ohne Rücksicht auf Ihre Wünsche, die Unternehmensstabilität oder steuerliche Optimierung. Streitigkeiten unter Erben, hohe Erbschaftssteuerforderungen und fehlende Liquidität sind häufige Folgen ungeregelter Nachfolgen. Das Unternehmen kann dadurch in seiner Existenz gefährdet werden. Rechtzeitige Planung ist der wirksamste Schutz.

Wie läuft das erste Beratungsgespräch ab?

Im ersten Gespräch geht es darum, Ihre Situation zu verstehen: Welche Ziele haben Sie? Wer soll nachfolgen? Welchen Zeithorizont haben Sie? Wir hören zu, fragen nach und geben Ihnen eine erste Einschätzung der wichtigsten Handlungsfelder.

Kontakt

Datenschutz

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Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

 

Esperantostraße 7  | 77704 Oberkirch

Telefon (07802) 9295-0
Telefax (07802) 9295-26

E-Mail: office@steuerberater-sjd.dE

Wir sind von Montag bis Freitag
von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr für Sie da

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