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Ihr letzter Wille – professionell und steueroptimiert umgesetzt

Testaments­vollstreckung
  • Zertifizierte Testaments­vollstreckerin – fachlich qualifiziert für die vollständige Abwicklung komplexer Nachlässe
  • Steueroptimale Vermögens­übertragung – Erbschaftsteuer reduzieren, Freibeträge nutzen, Vermögen schützen
  • Kombination aus Testaments­vollstreckung und steuerlicher Nachfolgeberatung – alles aus einer Hand
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Einleitung

Ihre Ansprüche

Seinen letzten Willen zu gestalten, bedeutet, Verantwortung für die Zukunft zu übernehmen. Es geht darum sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nicht nur erhalten bleibt, sondern auch Harmonie stiftet, anstatt zu Streit zu führen. Eine professionelle Testaments­vollstreckung ist das Instrument, das Ihnen die Gewissheit gibt, dass Ihr Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es sich vorstellen.

Testaments­vollstreckung ist das rechtliche Instrument, das sicherstellt, dass der letzte Wille eines Erblassers korrekt, vollständig und im Sinne des Verstorbenen umgesetzt wird – unabhängig davon, was Erben untereinander wollen oder was einfacher wäre. Was dabei häufig übersehen wird: Die steuerliche Dimension der Testaments­vollstreckung ist erheblich. Erbschaftsteuer, Bewertungsfragen, die korrekte Abgabe der Erbschaft­steuer­erklärung und die steueroptimale Verteilung des Nachlasses sind keine Randthemen – sie entscheiden darüber, wie viel vom Nachlass tatsächlich beim Begünstigten ankommt.

Wir begleiten Privatpersonen und Unternehmer sowohl bei der vorausschauenden Gestaltung als auch bei der vollständigen Abwicklung des Nachlasses. Bundesweit, diskret.

Dienstleistungen

Detaillierte Beschreibungen

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Testaments­vollstreckung

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Die Testaments­vollstreckerin übernimmt nach dem Erbfall die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses im Auftrag des Erblassers – unabhängig von den Interessen einzelner Erben. Das schützt den Nachlass vor voreiligen Verfügungen, sichert die Umsetzung des Testaments und verhindert, dass Streitigkeiten unter Erben die geordnete Abwicklung blockieren. Zur Abwicklungs­vollstreckung gehören die Sicherung des Nachlasses, die Erstellung eines vollständigen Nachlass­verzeichnisses, die Erfüllung von Verbindlichkeiten, die Verwaltung von Nachlass­vermögen bis zur Verteilung und die ordnungsgemäße Auseinandersetzung unter den Erben.
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Steuerliche Nachfolgeberatung im Privatbereich

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Nachlass­gestaltung beginnt nicht mit dem Tod – sie beginnt zu Lebzeiten. Wer heute plant, wie sein Vermögen morgen übertragen werden soll, hat erheblich mehr Spielraum als wer es dem Erbfall überlässt. Schenkungs­freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden, steuerliche Gestaltungsmodelle wie die Übertragung unter Nießbrauch­vorbehalt oder die schrittweise Übergabe von Vermögenswerten eröffnen langfristige Einsparpotenziale. Wir beraten Privatpersonen und Unternehmer bei der vorausschauenden Gestaltung ihrer privaten Nachfolge.
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Erbschaft- und Schenkung­steuer­erklärung

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Die Erbschaft­steuer­erklärung ist eine der steuerlichen Erklärungen, bei denen die Qualität der Bearbeitung unmittelbar messbar ist – nämlich an der Höhe der festgesetzten Steuer. Bewertungsansätze für Immobilien und Unternehmensanteile, Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen, Steuerfreibeträge und die korrekte Geltendmachung von Nachlass­verbindlichkeiten: All das sind Stellschrauben, die sachkundig eingesetzt werden müssen.
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Steueroptimierte Vermögens­übertragung zu Lebzeiten

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Schenkungen zu Lebzeiten sind eines der wirksamsten Instrumente zur langfristigen Reduzierung der Erbschaft­steuer­belastung – wenn sie rechtzeitig und richtig eingesetzt werden. Der Zehn­jahres­rhythmus bei Schenkungs­freibeträgen bedeutet: Wer früh beginnt, kann erhebliche Vermögenswerte völlig steuerfrei übertragen. Hinzu kommen Gestaltungsmodelle wie die Übertragung unter Vorbehalt eines Nießbrauchs.
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Kombination mit unternehmerischer Nachfolgeplanung

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Wer ein Unternehmen besitzt, steht vor einer doppelten Nachfolgeherausforderung: Die unternehmerische Nachfolge und die private Vermögens­nachfolge müssen aufeinander abgestimmt sein – sonst entstehen Widersprüche, die steuerlich und menschlich teuer werden können. Wir begleiten Unternehmer in beiden Dimensionen: die unternehmerische Nachfolge auf der einen Seite, die private Testaments­gestaltung und Testaments­vollstreckung auf der anderen.
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3 Schritte

Unser Beratungsprozess

Erstgespräch & Situations­analyse

Wir hören zu – was ist Ihnen wichtig? Wer soll was erhalten? Wo sehen Sie Risiken? Im Erstgespräch verschaffen wir uns ein erstes Bild Ihrer Situation und klären, welche Gestaltungsmaßnahmen oder Vollstreckungsaufgaben sinnvoll sind. Bundesweit per Telefon oder Videokonferenz.

Konzept­entwicklung & Abstimmung

Wir entwickeln ein steuerliches Konzept für Ihre Nachfolgesituation – abgestimmt auf Ihre Ziele, Ihre Vermögensstruktur und Ihren Zeithorizont. Die rechtliche Umsetzung koordinieren wir mit spezialisierten Notaren und Rechtsanwälten, damit das Gesamtpaket rechtlich und steuerlich aus einem Guss ist.

Umsetzung & Begleitung

Ob laufende Testaments­vollstreckung, Abwicklung eines konkreten Erbfalls oder langfristige Nachfolgebegleitung: Wir setzen das Konzept Schritt für Schritt um und bleiben als verlässlicher Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Wir stellen uns vor

Unsere Kanzlei

Die Societät SJD verbindet steuerliche Kompetenz mit dem besonderen Fachwissen einer zertifizierten Testaments­vollstreckerin. Wir begleiten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer – weil wir wissen, dass diese beiden Lebensbereiche bei der Nachfolgeplanung selten vollständig trennbar sind. Wer ein Unternehmen besitzt, kann das Testament nicht ohne Blick auf die unternehmerische Nachfolge gestalten.

Unser Netzwerk aus spezialisierten Rechtsanwälten, Notaren und externen Fachberatern stellt sicher, dass rechtliche und steuerliche Aspekte der Nachfolge koordiniert und konsistent behandelt werden. Bundesweit verfügbar, mit der Diskretion, die dieses sensible Thema erfordert.

Deshalb Societät SJD

Ihre Vorteile

1. Schutz vor Erbstreit: Als neutrale, zertifizierte Testaments­vollstreckerin setzen wir Ihren Willen konsequent durch – unabhängig von den Einzelinteressen der Erben. Das sichert den Frieden in der Familie.

2. Maximale Steuerersparnis: Jeder Schritt in der Nachlass­abwicklung wird von uns sofort auf seine steuerlichen Folgen geprüft. So nutzen wir alle legalen Möglichkeiten, um die Erbschaftsteuer für Ihre Begünstigten zu minimieren.

3. Lückenlose Koordination: Da bei uns alle Fäden zusammenlaufen, gibt es keine Abstimmungsfehler zwischen rechtlicher Abwicklung und steuerlicher Gestaltung. Sie haben eine zentrale Ansprechpartnerin, die das Gesamtbild im Blick hat.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist Testaments­vollstreckung und wofür brauche ich sie?

Ein Testaments­vollstrecker setzt den letzten Willen des Erblassers um – unabhängig davon, was Erben untereinander wünschen oder vereinbaren. Das schützt den Nachlass vor voreiligen Verfügungen, verhindert Streitigkeiten und stellt sicher, dass das Erbe genau so verteilt wird, wie es der Erblasser wollte.

Was ist der Unterschied zwischen Abwicklungs- und Dauervollstreckung?

Die Abwicklungs­vollstreckung dient der geordneten Auseinandersetzung des Nachlasses – sie endet, wenn der Nachlass verteilt ist. Die Dauervollstreckung geht darüber hinaus: Die Testaments­vollstreckerin verwaltet Nachlass­vermögen über einen längeren Zeitraum, etwa um ein Unternehmen bis zur Übergabe zu führen oder um das Erbe eines minderjährigen Kindes bis zur Volljährigkeit zu schützen.

Was bedeutet „zertifizierte Testaments­vollstreckerin"?

Die Zertifizierung als Testaments­vollstreckerin ist eine fachliche Qualifikation, die über allgemeines Steuer- und Rechtswissen hinausgeht. Sie steht für eine vertiefte Ausbildung in den spezifischen Anforderungen der Testaments­vollstreckung – von der Nachlass­sicherung über die Abwicklung bis hin zu steuerlichen Fragen im Erbfall.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer und lässt sie sich reduzieren?

Die Erbschaftsteuer hängt von der Höhe des übertragenen Vermögens, dem Verwandtschaftsverhältnis und den genutzten Freibeträgen ab. Kinder haben beispielsweise einen Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil – dieser kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden, wenn Schenkungen zu Lebzeiten vorgenommen werden.

Was ist die vorweggenommene Erbfolge?

Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die künftigen Erben übertragen – in der Regel durch Schenkung. Der steuerliche Vorteil liegt in der mehrfachen Nutzung von Schenkungs­freibeträgen und der Möglichkeit, durch geeignete Gestaltungsmodelle wie den Nießbrauch­vorbehalt die Steuerlast zu reduzieren.

Muss ich für die Testaments­vollstreckung auch ein Testament haben?

Ja – die Testaments­vollstreckung muss im Testament angeordnet sein. Das Testament sollte idealerweise auch festlegen, wer als Testaments­vollstrecker eingesetzt wird. Wir beraten Sie – in Zusammenarbeit mit spezialisierten Notaren – bei der Gestaltung eines Testaments, das Ihre Wünsche klar formuliert und steuerlich optimal gestaltet ist.

Was passiert mit Unternehmensbeteiligungen im Erbfall?

Unternehmensbeteiligungen im Nachlass stellen besondere Anforderungen: Sie müssen bewertet werden, ihre steuerliche Behandlung ist komplex, und die Frage, wer das Unternehmen führt oder übernimmt, muss geordnet geregelt werden. Testaments­vollstreckung ist hier ein wichtiges Instrument, um das Unternehmen in der Übergangsphase zu schützen.

Wie weit im Voraus sollte ich mit der Nachfolgeplanung beginnen?

So früh wie möglich – die Antwort ist hier noch deutlicher als bei anderen Beratungsthemen. Schenkungs­freibeträge erfordern einen Zeithorizont von mindestens zehn Jahren, um vollständig genutzt werden zu können. Gestaltungsmaßnahmen wie der Nießbrauch­vorbehalt entfalten ihre steuerliche Wirkung über die Zeit.

Beraten Sie auch bei internationalen Nachfolgesituationen?

Bei grenz­überschreitenden Nachfolgesituationen – etwa wenn Vermögen oder Erben im Ausland sind – ziehen wir bei Bedarf spezialisierte Fachleute hinzu und koordinieren die Gesamtberatung. Internationale Erbfälle unterliegen komplexen Regelungen, die frühzeitig bekannt und berücksichtigt sein müssen.

Was kostet eine Testaments­vollstreckung?

Die Vergütung einer Testaments­vollstreckerin richtet sich in der Regel nach dem Nachlass­wert und dem Umfang der Tätigkeiten – orientiert an den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins. Wir geben Ihnen im Erstgespräch eine transparente Einschätzung der zu erwartenden Kosten.

Kontakt

Datenschutz

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Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG

 

Esperantostraße 7  | 77704 Oberkirch

Telefon (07802) 9295-0
Telefax (07802) 9295-26

E-Mail: office@steuerberater-sjd.dE

Wir sind von Montag bis Freitag
von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr für Sie da

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